Magyar Közút Nonprofit Zrt. – Útdíj Üzletág (MK NZrt. - Útdíj Üzletág)
Das ungarische öffentliche Straßennetz (Autobahnen, Fernstraßen, Bundesstraßen ) kann nur mit einer gültigen Berechtigung für den Straßenverkehr (e-Vignette/e-Matrica) verwendet werden. Bereits im Vorfeld und an allen Einfahrten der Autobahn sind relevante Verkehrszeichen angebracht, welche den Fahrer auf die Zahlungspflicht aufmerksam machen. Die Berechtigung muss bezahlt werden, bevor die Autobahn befahren wird, mit einer maximalen Nachfrist von 60 Minuten und für die korrekte Gültigkeitsdauer, Kfz-Zulassungszeichen, Ländercode und Fahrzeugkategorie . Nachträglich gekaufte Berechtigungen können nicht akzeptiert werden.
Gebührenkategorie
- D1: Krafträder und ≤ 3,5 t schwere Personenkraftwagen (M1 oder M1G) für bis zu 7 Sitzplätze
- D2: Alle Fahrzeuge ≤ 3,5 t, die nicht in anderen Mautkategorien enthalten sind
- U: Anhänger der Kategorie D2
- Um die Preiskategorie für Wohnmobile und Wohnwagen zu ermitteln, sehen Sie bitte in der Kategoriewahlhilfe nach.
Weitere Informationen zu den Mautkategorien und -tarifen finden Sie unter: https://nemzetiutdij.hu/en/e-vignette/tolls/e-vignette-rates. In Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der ausstellenden Organisation, haftet für Verkehrsverstöße der jeweillige eingetragene Fahrzeughalter, unabhängig davon wer das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt gefahren hat.
Wie man die Mautgebühren im Vorfeld bezahlen kann
Die Berechtigung kann an mehreren Stellen rund um die Autobahn im Voraus gekauft werden; bei Magyar Közút Nonprofit Zrt. – Útdíj Üzletág eigenen Verkaufsstellen (Kundendienst ) und bei anderen Einzelhändlern (z B.Tankstellen). Die Berechtigung kann auch online erworben werden, per SMS und über eine Smartphone-Anwendung. Weitere Informationen darüber, wie für die Mautgebühr bezahlt werden kann und für die Lage der Verkaufsstellen in Ungarn und an den Grenzen, besuchen Sie bitte: www.toll-charge.hu.
Bevor Sie die Gebühr für die ungarischen Straßen bezahlen, müssen Sie bestätigen und sicherstellen, dass die Gültigkeitsdauer, Kfz-Zulassungsmarke, Fahrzeugkategorie und das Länderkürzel korrekt eingegeben werden. Daher liegt es in der Verantwortung des registrierten Fahrzeughalters beim Kauf sicher zu stellen, dass alle Daten korrekt eingegeben wurden.
Wenn das Fahrzeug nicht über eine gültige Berechtigung zum Zeitpunkt der Kontrolle verfügt, muss ein Verwarngeld für die unberechtigte Benutzung der Straße bezahlt werden.
Benachrichtigung erhalten
Wenn Sie eine Benachrichtigung (Zahlungsaufforderung) von EPC erhalten und Sie glauben, dass Sie über eine gültige Berechtigung zu diesem Zeitpunkt verfügten, überprüfen Sie bitte, dass alle Angaben auf dem Beleg (e-Vignette / e-Matrica) richtig sind und kontaktieren Sie uns mit einer Kopie der Berechtigung und einer Kopie Ihres Fahrzeugscheins (alle Seiten).
Auf dem Beleg steht geschrieben, dass Sie den Beleg für mindestens 1 Jahr nach Ablauf des Fälligkeitsdatums aufbewahren müssen. Wenn Sie den Beleg nicht mehr haben, können Sie von der Verkaufsstelle, in welcher Sie den Beleg gekauft haben, eine Kopie erhalten.