Parken
EPC verwaltet den Einzug ausstehender Parkgebühren für im Ausland zugelassene Fahrzeuge im Auftrag der jeweiligen Parkplatzbetreiber. Zu diesem Zweck arbeitet EPC auf Grundlage der entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen und rechtlichen Befugnisse, gegebenenfalls einschließlich delegierter Befugnisse, gemäß geltendem Recht. EPC fungiert ausschließlich als Verwaltungs- und Inkassodienstleister und betreibt oder verwaltet keine Parkinfrastruktur. Zugriff auf Ihre Falldetails: Wenn Sie eine Benachrichtigung über unbezahlte Parkgebühren erhalten haben, können Sie Ihre Falldetails über den untenstehenden Link einsehen. Dort finden Sie Informationen wie die Parkvorgänge, die anfallenden Gebühren, etwaige Bearbeitungsgebühren und den aktuellen Status Ihres Falls. → Fall einsehen unter www.epcplc.com/communication Zahlung: Wenn Sie die in Ihrer Benachrichtigung genannten ausstehenden Parkgebühren begleichen möchten, können Sie die Zahlung sicher über den untenstehenden Link vornehmen. Zahlungen werden über sichere Systeme gemäß den geltenden Datenschutz- und Zahlungsdienstleistungsbestimmungen verarbeitet. → Zahlen Sie unter www.epcplc.com/payment/start. Datenschutz und Privatsphäre: EPC fungiert als Datenverarbeiter und greift auf personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden nationalen Datenschutzgesetzen zu. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Verwaltung von Parkgebühren, der Fallbearbeitung und der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.