Mautgebühren Großbritannien

EPC verwaltet den Einzug ausstehender Mautgebühren, die auf britischen Mautstraßen für im Ausland zugelassene Fahrzeuge angefallen sind, und handelt dabei im Auftrag der jeweiligen Mautstraßenbetreiber. Zu diesem Zweck agiert EPC auf Grundlage der entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen und rechtlichen Genehmigungen, einschließlich gegebenenfalls delegierter Befugnisse, gemäß geltender Gesetzgebung. EPC fungiert ausschließlich als Verwaltungs- und Inkassodienstleister und betreibt oder verwaltet keine Mautstraßeninfrastruktur. Zugriff auf Ihre Falldetails: Wenn Sie eine Benachrichtigung über unbezahlte Mautgebühren auf britischen Mautstraßen erhalten haben, können Sie die Details Ihres Falls über den unten stehenden Link einsehen. Über diesen Link erhalten Sie Informationen wie die Mautereignisse, die anfallenden Gebühren, etwaige Verwaltungsgebühren und den aktuellen Status Ihres Falls. → Zugriff auf Ihren Fall unter www.epcplc.com/communication Zahlung: Wenn Sie die in Ihrer Benachrichtigung genannten ausstehenden Mautgebühren begleichen möchten, können Sie die Zahlung sicher über den unten stehenden Link vornehmen. Zahlungen werden über sichere Systeme gemäß den geltenden Datenschutz- und Zahlungsdienstleistungsbestimmungen verarbeitet. → Zahlen Sie unter www.epcplc.com/payment/start. Datenschutz und Privatsphäre: EPC fungiert als Datenverarbeiter und greift auf personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden nationalen Datenschutzgesetzen zu. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Mautgebührenverwaltung, Fallbearbeitung und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.