Rechtliche Information

Als ein International Reisender, sind Sie dazu verpflichtet sich mit den Regeln des Landes welches Sie besuchen vertraut zu machen, dies gilt auch für Verkehrsvorschriften. Euro Parking Collection plc (EPC) wurde damit beauftragt sicher zu stellen, dass alle inländischen sowie ausländischen Fahrer gleichberechtigt behandelt werden und im Falle eines Verstoßes und anfallender Strafgebühren, die Möglichkeit haben in der heimischen Währung zu bezahlen.

Europaweit haben Behörden EPC bevollmächtigt ausstehende Kosten, Gebühren oder Bußgelder einzusammeln welche an im Ausland registrierte Fahrzeuge ausgestellt wurden, einzusammeln. Kopien der Vollmachten können Sie unter Ausstellende Organisationen finden. Die Benachrichtigung wurde Ihnen als registrierten Fahrzeughalter / mieter des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Verstoßes zugesandt, was Sie für die Zahlung verantwortlich macht. Ihre Zahlung muss an Euro Parking Collection plc innerhalb des Fälligkeitsdatums der Benachrichtigung getätigt werden um weitere Kosten zu vermeiden.

weitere Vollstreckung

Im Fall von Nichtzahlung der von EPC gesandten Benachrichtigung bei inländischen Fahrzeugen, hat die ausstellende Organisation weitere Vollstreckungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese beinhalten, aber sind nicht beschränkt auf , Festklemmung oder Beseitigung des Fahrzeuges, Überprüfung des Fahrzeuges, bei Ein-und Ausreise des relevanten Landes, auf offenstehende Verkehrsgebühren/strafen und Einleitung von rechtlichen Schritten im Land der ausstellenden Organisation oder im Land des registrierten Fahrzeughalters.

Kontakt und Beschwerde

Falls Sie EPC bezüglich der Benachrichtigung welche Sie erhalten haben kontaktieren möchten, wählen Sie bitte EPC kontaktieren. Wenn Sie sich über EPC beschweren möchten, kontaktieren Sie bitte die unten angegebene Adresse.

Beschwerdeabteilung
Euro Parking Collection plc (EPC)
PO BOX 897
HAYES
UB3 9AU
Vereinigtes Königreich